ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für den Erwerb und die Nutzung der FAIRTIQ App und der elektronischen Fahrkarten. Die nachfolgenden AGB gelten für alle über die FAIRTIQ App («Applikation») bestellten elektronischen Fahrkarten.
Die Applikation ermöglicht den Kauf von elektronischen Fahrkarten von teilnehmenden Tarifverbünden, Transport-/Verkehrsunternehmen und beteiligten Netzen („Partner-Verbünde“) und für verbundübergreifende Reisen gemäss Kapitel III. ELEKTRONISCHE FAHRKARTEN A. Sortiment an elektronischen Fahrkarten. Die vorliegenden AGB beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Benutzerinnen/Benutzern der FAIRTIQ-App bzw. den Inhaberinnen/Inhabern von elektronischen Fahrkarten („Kunde“) und der Fairtiq AG („FAIRTIQ“) bzw. den Partnern. Die Applikation unterstützt den Kunden und allfällige Mitreisende beim Erwerb von elektronischen Fahrkarten. FAIRTIQ tritt nicht als deren Veräusserer auf. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen den in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transport-/Verkehrsunternehmen und Verbünden („Partner”; siehe https://fairtiq.com/ > Fahrgäste > Gültigkeitsbereich) und dem Kunden zustande. Für die Beförderung von Personen, Hunden oder Fahrrädern mit elektronischen Fahrkarten, welche über die FAIRTIQ-App erworben worden sind, gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und AGB des öffentlichen Personenverkehrs bzw. unserer Partner (“Tarifbestimmungen”). Sie können bei den Transport- / Verkehrsunternehmen sowie in einzelnen Fällen unter folgendem Link eingesehen werden:
https://fairtiq.com/docs/fairtiq-gtc_partner-conditions.pdf
Die «Applikation» ermöglicht den Erwerb von elektronischen Fahrkarten durch einen vom Kunden zu tätigenden Check-In-Vorgang vor dem Einsteigen ins Transport-/Verkehrsmittel bzw. vor Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs und einen Check-Out-Vorgang nach dem Verlassen des Transport-/Verkehrsmittels bzw. des fahrkartenpflichtigen Bereichs. Der Fahrweg des Kunden wird aufgezeichnet und die Applikation berechnet nach dem Check-Out den entsprechenden Fahrpreis. Die Applikation kann kostenlos auf den Download-Plattformen von Google Play und Apple App Store heruntergeladen werden. Die Nutzung der Applikation unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Die Nutzungsbedingungen des verwendeten App Stores bleiben vorbehalten.
Zur ordnungsgemässen Nutzung der Applikation muss der Kunde vor dem ersten Kauf elektronischer Fahrkarten die Applikation herunterladen, auf seinem Mobiltelefon installieren und die Registration mit der Eingabe folgender Informationen durchführen: Gültige Mobiltelefon-Nummer; gültiges Zahlungsmittel (siehe Kapitel III E. Zahlungsmittel); allfällige Angaben zum gewählten Tarif (z.B. 1./2. Klasse, allfällige Ermässigungen); Personendaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum (gilt auch für allfällige mitreisende Personen, siehe Kapitel III A. Sortiment an elektronischen Fahrkarten); E-Mail-Adresse für den Versand des Kaufbelegs (je nach Nutzungsgebiet zwingend / freiwillig); Angabe zu eventuell vorhandenen Zonenabonnements, Wochen-, Monats- oder personalisierte Jahreskarten, Zeitkarten (in der Folge “Zonen-Abo”) oder Rabattberechtigungen (siehe Kapitel III L. Abohinterlegung).
Die Informationen werden von FAIRTIQ gespeichert. Sie können Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn sich dies für die Nutzung oder Weiterentwicklung der Anwendung als notwendig erweist. Dabei handelt es sich in erster Linie um Vertragspartner von FAIRTIQ, die für die Entwicklung, den Betrieb und die Aktualisierung der Anwendung verantwortlich sind, um den Zahlungsdienstleister, um Partner sowie um wissenschaftliche Forschungsanstalten. FAIRTIQ hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze (siehe Abschnitt V Personendaten). Details finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Daten zu den Zahlungsmitteln nur beim Dienstleister des Zahlungsdienstes gespeichert und nicht auf dem Mobiltelefon des Kunden. Auch die Registrierung des Zahlungsmittels erfolgt ohne Eingreifen von FAIRTIQ direkt bei einem Zahlungsdienstleister von FAIRTIQ. Falls das registrierte Zahlungsmittel gesperrt ist, können damit keine weiteren elektronischen Fahrkarten mehr über die Applikation erworben werden.
Es besteht keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Applikation oder einzelner Funktionalitäten.
Alle Rechte an der Applikation stehen im Verhältnis zum Kunden FAIRTIQ zu.
Durch die Registrierung des Kunden erteilt FAIRTIQ dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Applikation zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Funktionen, welche diese anbietet (erbrachte Dienstleistungen). Eine Lizenz für die Software selbst ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist verboten, Kopien zu erstellen oder Sublizenzen zu erteilen oder auf jegliche Art und Weise sonstige Rechte der Applikation an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt der Applikation noch das Material, auf dem sie beruht und das einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen verändert, entstellt, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden.
FAIRTIQ ist berechtigt, jederzeit den mit den Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag zu beendigen sowie seine Applikation vom Markt zurückzuziehen. Insbesondere behält sich FAIRTIQ das Recht vor, in begründeten Fällen einzelne Kunden für die Nutzung von FAIRTIQ zu sperren.
FAIRTIQ bzw. die Partner haben jederzeit das Recht, die in der Applikation enthaltenen Informationen zu ändern.
Die Nutzung der Applikation erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr der Kunden. Kunden müssen insbesondere persönlich dafür sorgen, dass ihr Mobiltelefon gegen jeglichen unerlaubten Zugriff geschützt ist.
Jegliche Haftung von FAIRTIQ bzw. den Partnern im Hinblick auf Inhalt, Funktionalität und Benutzung der Applikation, einschliesslich der Haftung für Schadprogramme (Malwares), wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen.
Ist die Benutzung der Applikation bzw. der Erwerb einer elektronischen Fahrkarte aus technischen Gründen nicht möglich, so lehnen FAIRTIQ bzw. die Partner jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab.
Die fehlende Funktionsfähigkeit der Applikation legitimiert die Kunden in keiner Art und Weise, eine Fahrt ohne gültige Fahrkarte anzutreten.
1. Erhältliche Fahrkarten
Mit der Applikation können Partner-Verbunds-Fahrkarten und je nach Nutzungsgebiet auch Fahrkarten für verbundübergreifende Reisen in Form von elektronischen Fahrkarten gemäss dem auf https://fairtiq.com > Passagiere > Gültigkeitsbereich angegebenen Nutzungsgebiet erworben werden. Fahrkarten für Reisen ausserhalb dieses Nutzungsgebiets sind nicht mit der Applikation erwerbbar; vor dem Antritt solcher Reisen ist eine gültige Fahrkarte auf andere Weise zu erwerben. Details zu den verfügbaren Fahrkarten sind auf https://fairtiq.com/ zu finden.
Alle elektronischen Fahrkarten sind ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Check-In-Vorgangs gültig. Es ist nicht möglich, im Voraus Fahrkarten zu kaufen, die zu einem späteren Zeitpunkt Gültigkeit erlangen.
2. Elektronische Fahrkarten für andere Fahrgäste, Hunde oder Fahrräder
FAIRTIQ behält sich das Recht vor, den Kunden zu ermöglichen, mit der Applikation elektronische Fahrkarten für Hunde oder Fahrräder oder mehr als einen Fahrgast (für den Kunden und mit ihm reisende Personen) (“Mitreisende”) pro Reise und mobiles Gerät zu kaufen. Es besteht kein Anspruch auf diese Funktion oder darauf, dass FAIRTIQ beim Kauf mehrerer Fahrkarten für den Kunden und Mitreisende die günstigste Ticketkombination verrechnet.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Tarifbestimmungen und dieser AGB durch seine Mitreisenden. Er stellt vor dem Kauf elektronischer Fahrkarten für Mitreisende sicher, dass diese korrekt in der Applikation registriert wurden, dass sie über die Verarbeitung ihrer Personendaten und entsprechenden Datenschutzhinweise im Rahmen der Nutzung der Applikation informiert wurden, und dass der Kauf entsprechender Fahrkarten gemäss Tarifbestimmungen zulässig ist.
Für den Kunden und Mitreisende wird grundsätzlich dieselbe Reise verrechnet. Check-in und Check-out betreffen jeweils gleichzeitig den Kunden und alle Mitreisenden. Ein allfälliger vorzeitiger oder nachträglicher Unterbruch der Reise durch Mitreisende, nicht aber durch den Kunden, kann bei der Reise- und Preisberechnung und -verrechnung nicht berücksichtigt werden.
Die elektronischen Fahrkarten sind persönlich und dürfen nicht übertragen oder auf ein anderes Mobiltelefon weitergeleitet werden. Kunden dürfen ihr Mobiltelefon (abgesehen von der Mitreisenden-Funktion) nicht anderen Personen zur Reise mit den elektronischen Fahrkarten zur Verfügung stellen.
Um elektronische Fahrkarten kaufen zu können, muss der Kunde folgende Bedingungen erfüllen:
1. Er muss im Besitz eines gültigen Zahlungsmittels sein (siehe III E. Zahlungsmittel und Verrechnung der Leistungen).
2. Er muss die Applikation heruntergeladen, auf seinem Mobiltelefon installiert und die Registrierung durchgeführt haben.
3. Er muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android (Google) ohne „Rooting“ oder iOS (Apple) ohne „Jailbreak“ und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert. Die für den Betrieb der Applikation minimal notwendige Version des Betriebssystems wird im FAIRTIQ-Account im Apple App Store (für iPhones) beziehungsweise im Google Play Store (für Android-Mobiltelefone) angezeigt oder ist im FAIRTIQ Help Center (support.fairtiq.com > Anmeldung & Account > Anforderungen für die Verwendung von FAIRTIQ) zu finden. Der Kunde muss zudem ab dem Check-In-Vorgang und mindestens bis zum Abschluss des Check-Out-Vorgangs die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) seines Mobiltelefons aktiviert haben. FAIRTIQ oder die Partner übernehmen keine Haftung für die durch die Nutzung der Applikation allenfalls entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung.
4. Er muss den Zugriff der Applikation auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren aktiviert haben und der Applikation das Senden von Mitteilungen durch die Applikation erlauben (Push-Benachrichtigungen).
5. Falls der Kunde wünscht, dass er nach der Nutzung der Applikation einen Beleg über die zurückgelegte Reise erhält, muss er eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen. Je nach Nutzungsgebiet kann dies obligatorisch sein.
6. FAIRTIQ muss die Möglichkeit haben, die noch nicht bezahlten vergangenen Reisen auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu belasten. Sollte FAIRTIQ nicht in der Lage sein, vergangene Reisen zu belasten, wird die Nutzung von FAIRTIQ durch den Kunden gesperrt. Die Sperrung kann ausschliesslich durch die erfolgreiche Belastung der vergangenen Reisen auf ein gültiges Zahlungsmittel aufgehoben werden. Bei einer Sperrung bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, die Kosten für noch nicht bezahlte vergangene Reisen zu begleichen.
7. FAIRTIQ behält sich das Recht vor, den Kunden insbesondere bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung von FAIRTIQ auszuschliessen. Dies kann ohne Vorankündigung geschehen.
8. Eine mitreisende Person hat bei der Nutzung der Funktion für den Kauf mehrerer Fahrkarten sicherzustellen, dass der Inhaber des Mobiltelefons, auf dem die elektronischen Fahrkarten verfügbar sind, alle Voraussetzungen für den Kauf elektronischer Fahrkarten erfüllt.
9. Sofern die vorliegenden AGB durch den Kunden nicht erfüllt werden, verliert dieser das Recht zur Nutzung der Applikation. Dasselbe gilt für allfällige Mitreisende.
Allein der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Geräts (einschliesslich des Zugangs zum Netz und zur Stromversorgung).
Der Kunde muss für eine funktionsfähige Datenverbindung und eingeschaltete Ortungsdienste während den Check-In- und Check-Out-Vorgängen sowie während der ganzen Reise sorgen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Dauer der Reise garantieren.
Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht erlaubt, da dies die Präzision der Ortung negativ beeinflussen kann.
Check-In- und Check-Out-Vorgang sind nicht möglich ohne Datenverbindung. Sofern der Check-In-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm verwendeten Zahlungsmittel über ein ausreichendes Limit bzw. ausreichende Deckung verfügt, um seine Einkäufe zu decken, und dass diese nicht gesperrt sind. Je nach Nutzungsgebiet sind unterschiedliche Zahlungsmittel verfügbar.
Innerhalb eines Tages gemachte Reisen werden grundsätzlich demjenigen Zahlungsmittel belastet, das bei der letzten Reise als primäres Zahlungsmittel hinterlegt wurde. Dies gilt auch für die Preisoptimierung (siehe dazu Kapitel III K Preisberechnung und Bestpreis).
Sofern der Kunde mehrere Zahlungsmittel hinterlegt hat, hat FAIRTIQ das Recht, die Einkäufe auf ein sekundäres Zahlungsmittel zu verrechnen, sofern die Einkäufe auf dem primären Zahlungsmittel nicht belastet werden können.
FAIRTIQ hat das Recht, Kunden von der Nutzung einzelner Zahlungsmittel auszuschliessen. Einzelheiten können auf https://support.fairtiq.com/hc > Zahlungsmittel wurde nicht akzeptiert eingesehen werden.
Der Kunde schuldet FAIRTIQ die für Mitreisende anfallenden Reisekosten.
Die Verrechnung der Leistung sowie Rückerstattungen im Fall von fehlerhaften Reise- und Preisberechnungen auf das Zahlungsmittel des Kunden geschehen in unregelmässigen Abständen, wobei in der Regel mehrere Leistungen und Rückerstattungen gebündelt verrechnet bzw. zurückerstattet werden. Dies kann mit zeitlicher Verzögerung bis zu 30 Tage nach Bezug der Leistung bzw. Meldung und Anerkennung der nicht korrekt berechneten Reisen geschehen.
1. Tarif
Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen der vorliegenden AGB werden die für die genutzte Verbindung geltenden Tarifbestimmungen sowie Geschäftsbedingungen der Transportdienstleister für die Fahrausweise angewandt, die über die Applikation gekauft wurden.
2. Sonderbedingungen für elektronische Fahrkarten
Die elektronischen Fahrkarten enthalten Informationen über das Tarifgebiet, die Abfahrtshaltestelle, Gültigkeit der Fahrkarte (Datum und Uhrzeit), Datum und Uhrzeit des Kaufs und die Tarifkategorie.
Es ist nicht möglich, elektronische Fahrkarten zu kaufen, die zu einer späteren Uhrzeit oder einem späteren Datum gültig sind. Elektronische Fahrkarten sind ab der erfolgreichen Durchführung des Check-In-Vorgangs gültig. Mit dem Auslösen des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrausweise. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Fahrausweiser nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs ist nicht möglich. Jedoch wird bei mehreren Reisen an einem Tag jeweils der optimale Preis über alle Reisen in einem Partner-Verbund ermittelt. Für den gleichzeitigen Kauf mehrerer Fahrkarten für Mitreisende kann dies nicht zugesichert werden (siehe Kapitel III K. Preisberechnung und Best Price).
Der Fahrpreis für die mittels der Applikation gelösten Fahrkarten ergibt sich auf Basis der Check-In- und Check-Out-Daten, der erhobenen Standortdaten und der jeweils geltenden tariflichen Regelungen.
Für die Abfrage des Fahrpreises vor oder während der Reise stehen die Auskunftsmedien (z.B. Fahrkartenautomaten, Homepages der Partner) zur Verfügung. Wird die Reise nicht gemäss der Abfrage durchgeführt, können sich Preisunterschiede zum Fahrpreis ergeben.
3. Check-In und Check-Out
Die Applikation funktioniert nach dem Prinzip von Check-In und Check-Out. Die Erfassung der Reisedaten beginnt mit dem Öffnen der Applikation. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-In-Vorgang) wird der Standort markiert und es kommt zu einem Vertragsabschluss im Namen des Partners. Die Annahme des Vertrags durch den Partner erfolgt konkludent durch die Bereitstellung der Fahrkarte in Form eines Barcodes in der Applikation. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Applikation (Check-Out-Vorgang) berechnet die Applikation die zurückgelegte Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die Applikation die durch das Mobiltelefon und die darauf installierte Software zur Verfügung gestellten Standortdaten. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-Out-Vorgang nicht abgeschlossen ist.
Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarten beginnt mit dem abgeschlossenen Check-In-Vorgang und endet mit dem Start des Check-Out-Vorgangs. Das Ende der Reise muss mit dem Check-Out-Vorgang bestätigt werden. Sofern es während der Reise (nach dem Check-In-Vorgang) aus technischen Gründen zu einem Unterbruch der Mobilfunkverbindung kommt oder die Applikation nicht mehr funktionsfähig ist (z.B. leerer Akku, Systemabsturz), wird nach 15 Minuten ein automatischer Check-Out-Vorgang durchgeführt und die Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit. Sofern innerhalb der 15 Minuten die Funktionsfähigkeit wieder hergestellt wird (z.B. durch Neustart des Systems), bleibt die Fahrkarte gültig, bis der Kunde den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.
Personendaten werden entsprechend den Datenschutzhinweisen der Applikation verarbeitet.
Die Deaktivierung der Ortungsdienste und die Aktivierung des Flugmodus sind nicht erlaubt und führen zu einem sofortigen, automatischen Check-out-Vorgang.
Die Erfassung der Reisedaten endet 5 Minuten nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs und ist notwendig zur Betrugsprävention und hilft der kontinuierlichen Verbesserung der automatischen Erkennung des korrekten Zeitpunkts des Check-Outs, was zur Optimierung der Service-Leistung beiträgt. Die Standorterfassung muss ununterbrochen vom Start des Check-in-Vorgangs bis zum Ende des Check-out-Vorgangs aktiviert und für die Applikation freigegeben sein
Der Kunde hat unmittelbar vor dem Einsteigen ins Transportmittel an der Haltestelle/am Bahnhof bzw. vor Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs den Check-in-Vorgang über die Applikation auf seinem Mobiltelefon durchzuführen.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die gewählte Klasse und allenfalls vorhandene Rabattberechtigung den in der Applikation konfigurierten Einstellungen entsprechen. Check-In-Vorgänge zum Kauf einer elektronischen Fahrkarte, die vorgenommen wurden, nachdem der Kunde in das Transportmittel eingestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich betreten hat, sind ungültig. Die entsprechenden elektronischen Fahrkarten sind in diesem Fall ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.
Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach (z.B. EDGE, E, GPRS) oder die Ortungsmöglichkeit eingeschränkt ist.
Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit der Fahrausweise werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die Applikation entsprechend bestätigt.
Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird dies auf dem Display des Mobiltelefons entsprechend angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.
Unmittelbar nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich verlassen hat, ist der Check-Out-Vorgang durchzuführen. Mit Initiieren des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrkarten. Bei einem Umstieg zum Fortsetzen der Reise ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. FAIRTIQ bzw. die Partner oder andere verantwortliche Organe übernehmen keine Verantwortung für Kosten, die dem Kunden entstehen, weil der Check-Out-Vorgang nicht rechtzeitig durchgeführt wird.
Errechnet die Applikation mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmasslich nicht mehr auf der Reise befindet, und wurde der Check-Out-Vorgang noch nicht durchgeführt, so meldet dies die Applikation mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist darauf hin, dass möglicherweise der Check-Out-Vorgang vergessen wurde. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-Out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen.
Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, muss sich der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes und Nummer der Reise (falls verfügbar) an den FAIRTIQ-Kundendienst wenden. Dies gilt gleichermassen für allfällige Beanstandungen.
Kundendienstanfragen können direkt über das Kontaktformular in der Applikation (Menüpunkt ‘Kontakt >Problem mit FAIRTIQ’), per E-Mail (feedback@fairtiq.com) oder Website (https://fairtiq.com/de/kontakt) eingereicht werden.
4. Smart Stop
Die Funktion «Smart Stop» ermöglicht es, den Check-out-Vorgang unter gewissen Voraussetzungen automatisch durch die Applikation durchführen zu lassen. Sie muss manuell durch die Kunden in der Applikation aktiviert werden. Wenn die Funktion aktiviert ist, erhält der Kunde eine Benachrichtigung auf das Smartphone, sobald die Applikation erkennt, dass die Reise im öffentlichen Verkehr (öV) beendet wurde. Ein Klick auf die Benachrichtigung öffnet einen Timer, der die verbleibende Zeit bis zum automatischen Check-out-Vorgang anzeigt. Sofern der Kunde plant, weitere Reisen mit dem öV zu machen, kann er den Timer manuell mittels Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der Benachrichtigung unterbrechen. Die Erfassung der Reise wird in diesem Fall entsprechend fortgeführt. Sofern der Timer nicht manuell unterbrochen wird, wird mit Ablauf des Timers automatisch der Check-out-Vorgang initiiert. Die Gültigkeit der Fahrkarte verfällt dadurch. Voraussetzung für die Nutzung von Smart Stop ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt und eine Datenverbindung besteht.
Der Check-out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern der Kunde Smart Stop aktiviert hat, trägt er die Verantwortung, rechtzeitig den Timer zu unterbrechen und damit sicherzustellen, dass die Fahrkarte ihre Gültigkeit behält, sofern er seine Reise im öV nicht beendet hat.
1. Registrierung der elektronischen Fahrkarte
Alle elektronischen Fahrkarten werden elektronisch und zentral von FAIRTIQ registriert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie der Fahrkarten auf sein Mobiltelefon.
Der Kunde ist nicht befugt, die elektronische Kopie der Fahrkarte vor dem Fahrtende zu löschen. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln.
2. Kontrolle
Der Kunde muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal vorzeigen und auf Verlangen des letzteren alle Kontrollelemente (via Ticket-Button) und alle Anzeigeniveaus (z.B. Detailanzeige) anzeigen. Das Kontrollpersonal ist zur mehrmaligen Prüfung der Fahrkarte pro Reise berechtigt.
Allfällige Rabattberechtigungen müssen zusammen mit dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals muss diesem das Mobiltelefon zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden. Das Kontrollpersonal ist befugt, das Mobiltelefon zur Durchführung einer regulären Kontrolle zu benutzen. Der Kunde muss den Anweisungen des Kontrollpersonals nachkommen.
Um die Kontrolle zu vereinfachen, wird eine Parametrierung von Standardwerten für Schreibstil, Schriftarten und -grösse empfohlen. Bei jeglicher abweichenden Parametrierung trägt der Kunde das Risiko, falls die elektronische Fahrkarte ganz oder teilweise unlesbar ist.
Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrkarte auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrkarte wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird der Kunde wie ein Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Die elektronischen Fahrkarten können nicht im Nachhinein vorgewiesen werden.
Kann oder will der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, keine, keine gültige oder keine kontrollierbare elektronische Fahrkarte vorweisen, so gelten er bzw. seine Mitreisenden als Reisende ohne gültigen Fahrausweis. Die ohne gültigen Fahrausweis reisende Person hat eine Gebühr gemäss den anwendbaren Tarifbestimmungen zu bezahlen.
Über die Applikation erworbene elektronische Fahrkarten können weder geändert noch umgetauscht werden. Mit der Applikation gekaufte Fahrkarten sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Stellt der Kunde nach der Reise fest, dass ihm durch die Applikation ein unkorrekter Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum, jedoch bis spätestens zum Zeitpunkt der Deaktivierung von FAIRTIQ, in der entsprechenden Region dem Kundendienst mittels des in der Applikation verfügbaren Kontaktformulars zu melden. Stellt der FAIRTIQ-Kundendienst fest, dass dem Kunden ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis verrechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis zurückerstattet, wenn die Applikation das nächste mal im selben Nutzungsgebiet genutzt wird. FAIRTIQ bzw. der entsprechende Partner-Verbund oder das entsprechende Partner-Unternehmen sind nicht zu einer Rückerstattung des Fahrpreises oder von Teilen davon verpflichtet, wenn der Kunde den Check-Out-Vorgang nicht rechtzeitig durchführt.
FAIRTIQ steht im Fall einer irrtümlichen Kommunikation und / oder Verrechnung eines nicht dem korrekten Tarif entsprechenden Fahrpreises das Recht zu, den nicht korrekt kommunizierten und / oder verrechneten Fahrpreis innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum zu korrigieren und die Differenz gegebenenfalls dem Kunden zu belasten. Der Kunde wird rechtzeitig über die Korrektur informiert.
FAIRTIQ kombiniert die für Reisen verrechneten Einzeltickets zu günstigeren Ticketkombinationen, sofern dies gemäss den für die Reise geltenden Tarifbestimmungen möglich ist. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass der Kunde die Applikation für sämtliche im fraglichen Zeitraum mit derselben registrierten Mobiltelefonnummer und denselben persönlichen Angaben nutzt. FAIRTIQ garantiert nicht, dass immer die günstigst mögliche Ticketkombination verrechnet wird.
Die Preisoptimierung findet nur innerhalb eines und desselben Zahlungsprofils / Zahlungsmittels statt. Eine zahlungsprofil- / zahlungsmittelübergreifene (z.B. Privat und Arbeit) Preisoptimierung findet nicht statt.
Aufgrund der Preisoptimierung können weder der Gesamtpreis noch die verrechneten Einzeltickets bei einer Reise mit Mitreisenden im Nachgang auf die einzelnen Fahrgäste geschlüsselt werden.
Die Funktionsweise der Preisoptimierung kann auf https://support.fairtiq.com/hc/de > Preis der Reise > Das Bestpreis-Prinzip eingesehen werden.
Sofern der Kunde ein persönliches, gültiges Zonenabo, eine Wochen- / Monats- / Jahreskarte oder Zeitkarte (Zonen-Abo) besitzt, hat er die Möglichkeit, die Zonen bzw. Waben (in der Folge “Zonen”), für welche das Zonen-Abo gültig ist, in der App zu speichern (in der Folge „hinterlegen“). Führt er an einer Station innerhalb dieser Zonen den Check-In Vorgang durch und macht anschliessend eine Reise, die ausserhalb dieser Zonen führt, werden ihm die hinterlegten Zonen nicht verrechnet. Startet er seine Reise ausserhalb der hinterlegten Zonen und führt seine Reise in eine hinterlegte Zone, wird ihm für die hinterlegte Zone ebenfalls nichts verrechnet. In beiden Fällen wird für die Strecke ausserhalb der hinterlegten Zonen eine Anschlussfahrkarte verrechnet. Dies gilt jeweils, sofern es tarifarisch möglich ist. FAIRTIQ kann nicht garantieren, dass alle verfügbaren Zonen-Abos hinterlegt werden können.
Das Zonen-Abo für die hinterlegten Zonen muss bei einer Kontrolle immer vorgewiesen werden. Vor jedem Reiseantritt hat sich der Kunde zu vergewissern, dass er das angegebene Zonen-Abo bei sich trägt, dass er für die hinterlegten Zonen ein Zonen-Abo besitzt und dass sein Zonen-Abo gültig ist.
Die hinterlegten Zonen werden auf die Fahrkarte gedruckt und bei einer allfälligen Kontrolle kontrolliert. Sind Zonen hinterlegt worden, für die der Kunde kein gültiges Zonen-Abo besitzt, so ist dies eine Reise ohne gültigen Fahrausweis respektive Reise mit teilgültigem Fahrausweis.
Promotionen und Aktionen sind bezüglich ihrer zeitlichen und räumlichen Gültigkeit eingeschränkt und können an spezielle Bedingungen gebunden sein. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, von Aktionen und Promotionen rund um das Angebot von FAIRTIQ zu profitieren.
Personendaten werden entsprechend den Datenschutzhinweisen der Applikation verarbeitet.
Sofern der Kunde innerhalb der vergangenen 12 Monate eine Reise gemacht hat und vom Recht auf Löschung Gebrauch machen möchte, hat er vorgängig auf sein Recht zu verzichten, die entsprechende Reise zu beanstanden.
Details zur Geltendmachung der Rechte des Betroffenen sind in den Datenschutzhinweisen zu finden.
FAIRTIQ hat jederzeit das Recht, die in der Applikation enthaltenen Informationen zu ändern.
FAIRTIQ kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die Änderungen der Tarife, Beförderungs- und Transportbedingungen unterliegen den Regeln der Partnerunternehmen /-Verbünde bzw. des Direkten Verkehrs Schweiz.
Jede Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Kunde sie im Rahmen einer Aktualisierung der Applikation oder in einer anderen Form akzeptiert. Nimmt der Kunde die Änderung der AGB nicht an, so verliert er das Recht, die Applikation zu nutzen.
Das Recht auf Nutzung der Applikation setzt das Akzeptieren der neuesten Version dieser AGB voraus.
Änderungen bei den Transportbedingungen und Tarifen sind ebenfalls ohne das Einverständnis des Kunden gültig, sofern diese ordnungsgemässe Bestimmungen darstellen, die unter die Zuständigkeit der Partner-Verbünde oder des Direkten Verkehrs Schweiz fallen.
Auf Verträge zwischen FAIRTIQ und den Kunden findet das Recht der Schweiz Anwendung. Die Anwendung internationaler Übereinkommen, auch des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen FAIRTIQ und dem Kunden ist Bern (Schweiz), sofern anwendbar. Für Streitigkeiten zum Beförderungsvertrag gilt der Gerichtsstand gemäss Beförderungsvertrag.
Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschsprachigen Version und einer Übersetzung dieser AGB ist die deutschsprachige Fassung massgebend.
FAIRTIQ ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Sicherstellung der Fahrgastrechte obliegt jeweils ausschliesslich den jeweils die Verkehrsleistung erbringenden Transport-/Verkehrsunternehmen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Applikation wenden Sie sich bitte an die auf www.fairtiq.com aufgeführten Kontaktstellen bzw. den aufgeführten Kundendienst, benutzen Sie das Kontaktformular in der App, oder senden Sie eine E-Mail an feedback@fairtiq.com.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in der vorliegenden Fassung rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Eingabefehler in der Applikation können Sie vor dem Kauf in der Applikation in den jeweiligen Menüpunkten der App selbständig korrigieren. Mit Betätigen des „Check-In“-Buttons haben Sie einen verbindlichen Kauf vorgenommen; Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden.
Die aktuelle Version der AGB kann eingesehen und ausgedruckt werden auf: https://fairtiq.com/de-de/politik/agb
FAIRTIQ AG
Aarbergergasse 29, 3011 Bern, Schweiz
CEO: Dr. Gian-Mattia Schucan, Anne Mellano
UID: CHE-370.720.489
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